Vertragsrecht

Ihre Rechte & Pflichten

Pacta sunt servanda

Das Vertragsrecht ist der wesentliche Teil des Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vertragliche Beziehungen und damit auch das Vertragsrecht begleiten uns ein Leben lang, sei es beim Kauf eines Fahrzeuges, der Anmietung oder dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, der Buchung einer Reise oder beim Auftrag an einen Handwerker. Die Fragen und Probleme zum Vertragsrecht sind vielfältig, sie beginnen bereits bei der Frage, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Im Vertragsrecht geht es auch häufig um die Frage, welchen Inhalt der Vertrag hat und wie der Vertrag zu verstehen ist.

 

+49 (0) 911 286 320

office@rafb.de

Spittlertorgraben 49

90429 Nürnberg

Rechte & Pflichten

Jeder Vertragsschluss begründet für die Vertragsparteien Rechte und Pflichten. Der Anbieter verspricht eine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Der Kunde verspricht, diese Leistung abzunehmen und zu zahlen.

Was aber passiert wenn eine Seite ihre Pflichten nicht erfüllt, die gekaufte Sache nicht funktioniert oder schadhaft ist – oder der Kunde nicht zahlen will?

Dann ist zu klären, ob und in welcher Form ein Vertrag zustande gekommen ist und welche Pflichten sich im Einzelnen daraus ergeben. In diesen Situationen kommt es darauf an, dass man seine Rechte kennt, sei es als Verbraucher oder sei es als gewerblicher Anbieter.

 

Vertragsarten

Das Vertragsrecht befasst sich sowohl mit Fragen zum Kauf neuer oder gebrauchter Waren als auch mit vielen anderen Vertragsarten wie zum Beispiel Mietvertrag oder Arbeitsvertrag. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Vertragsarten.

 

Rücktritt – Gewährleistung

Nicht nur der Inhalt von Verträgen wird im Vertragsrecht geregelt, sondern auch die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Vertragsanfechtung möglich ist und welche weiteren Folgen ein solcher Schritt nach sich zieht. Geregelt wird im Vertragsrecht auch die Frage der Gewährleistung.

Haustürgeschäft – Fernabsatzvertrag

Was gilt beispielsweise bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und bei Kaufverträgen, die an einen Kredit gekoppelt sind? Was muss beachtet werden, wenn Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelmäßiger Streitpunkt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kann der Anbieter auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder entfalten diese keine Wirkung, etwa weil sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind oder weil die Regelungen unwirksam sind?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Vertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in verschiedene Bereiche gegliedert, es gibt einen allgemeinen Teil, der den Teil des Vertragsrechts regelt, der alle Verträge betrifft. Daneben unterscheidet das Vertragsrecht zwischen den verschiedenen Vertragsarten, für die jeweils Besonderheiten gelten.

Kontaktdaten

Bürozeiten:

Mo-Do: 8.00 – 17.00

Fr: 8.00 – 14.00

Sprechzeit der Anwälte nach Vereinbarung

Fürther Str. 17 a

90429 Nürnberg

0911 / 8899 3309

office@kanzlei-dm.de

    Kontaktieren Sie uns für schnelle Hilfe!

    9 + 7 =