Rechtsschutzversicherung

Wissenswertes

Freie Anwaltswahl

Auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie uns direkt beauftragen. Ähnlich wie bei Ihrer Krankenversicherung, bei der Sie freie Arztwahl haben, können Sie auch bei der Rechtsschutzversicherung frei wählen, welchen Anwalt Sie beauftragen. Die Versicherung kann Ihnen nicht vorschreiben, welchen Anwalt Sie zu nehmen haben. Wenn Sie uns beauftragen, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ein und rechnen unsere Leistungen gegenüber der Versicherung ab, d. h., wir übernehmen den Schriftwechsel mit der Versicherung.

Familienrechtsschutzversicherung

Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten aller privatrechtlichen Streitigkeiten von Familienmitgliedern, also etwa Schadensersatzrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz. Mit dem Familienrechtsschutz kann der private Lebensbereich von Familienmitgliedern sowie der Verkehrsbereich, soweit Sie Fußgänger oder Radfahrer (nicht Autofahrer) sind, versichert werden. Je nach Bedarf können verschiedene Rechtsgebiete versichert sein.

Der Familien-Rechtsschutz kann mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung kombiniert werden. Der Familienrechtschutz umfasst dann auch den Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie, also soweit Sie als Autofahrer in einen Unfall verwickelt sind.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Ein Verkehrs-Rechtsschutz wird in der Regel nur das in der Police ausgewiesene Fahrzeug versichern. Abgedeckt sind dann rechtliche Auseinandersetzungen etwa um die Schuldfrage nach einem Unfall dieses Fahrzeugs oder auch Streitigkeiten mit der Werkstatt. Üblicherweise sind im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung auch als Fahrer eines anderen Fahrzeuges oder Mietwagens versichert.

Private & gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Eine private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann je nach Tarif unterschiedliche Bereiche abdecken. Im Idealfall ist die Rechtsschutzversicherung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse individuell angepasst.

Mieterrechtsschutzversicherung und Vermieterrechtsschutzversicherung

Je nach Tarif kann in der Familienrechtschutzversicherung auch Haus und Wohnung versichert sein. Der Mieterrechtsschutz oder Mietrechtsschutz bzw. der Eigentümerrechtsschutz deckt mietrechtliche oder nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen oder auch Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft ab. Eine entsprechende Versicherung kann auch gesondert abgeschlossen werden, dabei ist darauf zu achten, dass jeweils das bewohnte bzw. angemietete oder vermietete Objekt versichert ist.

Arbeitsrechtsschutzversicherung

Wenn auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt werden sollen, muss der Familienrechtsschutz in der Regel mit einem gesonderten Modul erweitert sein.

Gewerblicher Rechtsschutz

Bei dem gewerblichen Rechtsschutz für Selbstständige kann der Versicherungsschutz z. B. arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Angestellten in Ihrer Eigenschaft als Inhaber des Gewerbebetriebs umfassen oder auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Versichert sein kann auch hier der Immobilienbereich, die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann Anwaltskosten des Betriebsinhabers in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Pächter oder Mieter einer selbstgenutzten gewerblichen Immobilie.

Umfang der Rechtsschutzversicherung

Abgedeckt werden durch die Rechtsschutzversicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren sowie die Kosten Gerichte, Zeugen und Sachverständige. Im Bereich Familienrecht und Erbrecht sind in der Regel (nur) Beratungsleistungen eingeschlossen.

Bei Beratungsgesprächen benötigen wir die Versicherungspolice, um zu klären, was versichert ist.

Wenn der betroffene Bereich nicht versichert ist, erläutern wir Ihnen, was an Kosten auf Sie zukommen kann, Sie entscheiden dann, ob und inwieweit Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen. In der Regel rechnen wir nicht nach Stunden ab, sondern nach RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), wir stimmen mit Ihnen ab, welcher Weg für Sie am günstigsten ist.

Kontaktdaten

Bürozeiten:

Mo-Do: 8.00 – 17.00

Fr: 8.00 – 14.00

Sprechzeit der Anwälte nach Vereinbarung

Fürther Str. 17 a

90429 Nürnberg

0911 / 8899 3309

office@kanzlei-dm.de

    Kontaktieren Sie uns für schnelle Hilfe!

    7 + 11 =