Verwaltungs- und Sozialrecht
Wir verhelfen zu Ihrem Recht
Sozialrecht
Das Sozialrecht berührt und durchdringt viele Lebensbereiche. Es ist deswegen wichtig, den Überblick zu behalten, um eigene Ansprüche und die komplexen Zusammenhänge zu klären.
Dies vor allem, weil das Sozialrecht von einer enorm großen Zahl schwer zu überschauender Gesetze und Verordnungen geprägt ist und ständigen Änderungen unterliegt.
Der Bereich des Sozialrechts kann in die Teilbereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und Sozialfürsorge untergliedert werden.
Das Recht der Sozialversicherung befasst sich dabei mit Fragen der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Im Rahmen der Sozialversorgung werden Probleme der Grundsicherung, des Wohn- Kinder- und Erziehungsgeldes, der Ausbildungsförderung und ALG II behandelt.
Verwaltungsrecht
Die staatliche Gewalt gliedert sich in die Bereiche Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Ausführung (Exekutive) der Gesetze sowie sonstiger Normen. Die Ausführung von Gesetzen und sonstigen Normen obliegt hierbei den staatlichen Behörden. Verwaltung ist mehr als bloßer Normenvollzug. Sie umfasst auch Gestaltung des Soziallebens durch Umsetzung abstrakter Normen in konkrete Einzelfallentscheidungen sowie Daseinsvorsorge im öffentlichen Interesse.
Im Bereich der Leistungsverwaltung sind für viele Menschen begünstigende Geld- oder Sachleistungen zur Verbesserung deren Status´ wichtige Maßnahmen der Behörden.
Überall dort, wo Personen und Firmen auf Behörden treffen, sind wir beratend bei der Durchsetzung von Rechtspositionen tätig und helfen bei der (außer-)gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen.
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