VerkehrsRecht

Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten (Owi-Recht)

Verteidigung bei Bußgeldbescheiden

In Deutschland sind über 50 Millionen Fahrzeuge zugelassen. Zwangsläufig wird jeder irgendwann einmal mit Unfällen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr konfrontiert sein. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen zum Verkehrsrecht.

Wem ist nicht schon passiert, dass er bei Rot über die Ampel oder zu schnell oder mit dem Handy am Ohr gefahren ist? Auch wenn manche Mitbürger meinen, das seien lediglich Bagatelldelikte, so handelt es sich dennoch um Regelverstöße, die geahndet werden können.

Wenn Sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt werden, droht häufig ein Bußgeldbescheid, der mit hohen Kosten, Punkten in Flensburg und möglicherweise sogar mit einem Fahrverbot verbunden sein kann.

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Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot gibt es häufig auch Probleme am Arbeitsplatz. Gerade dann, wenn weitreichende Konsequenzen drohen, sollten Sie nicht direkt mit Polizei oder der Bußgeldbehörde Kontakt aufnehmen, sondern sich vorher von einem erfahrenen Anwälten beraten lassen. Wenn Sie sich gegenüber Polizei oder Zentraler Bußgeldstelle äußern, besteht die Gefahr sich selbst unnötig zu belasten. Insbesondere wenn ein Fahrverbot im Raum steht, sollten Sie daher zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Häufig bekommen Sie vor Erlass eines Bußgeldbescheides einen Anhörungsbogen, auf dem Sie Ihre persönlichen Angaben machen können bzw. sollen.

Spätestens jetzt sollten Sie uns aufsuchen, denn immer wieder ist es möglich, die Bestrafung zu vermeiden, wenn es gelingt, den Bußgeldbescheid so lange hinauszuzögern, bis die Ordnungswidrigkeit verjährt ist. Die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ohne Anwalt hat kaum Aussicht auf Erfolg. Wenn trotzdem ein Anruf von der Polizei kommt sagen Sie einfach: „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch“ und verweisen an Ihren Anwalt.

Bußgeldbescheid

Auch wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist, heißt das nicht unbedingt, dass Sie jetzt zahlen müssen. Häufig erfolgen auch beim Erlass eines Bußgeldbescheides Fehler, aufgrund derer Sie nicht bestraft werden dürfen. Eine genaue anwaltliche Prüfung ist hier unerlässlich. So gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die sich mit den Mindestangaben eines Bußgeldbescheides befassen.

Radarkontrolle

Bei Geschwindigkeitsmessanlagen ist häufig die Rede davon, dass inzwischen im sogenannten „standardisierten Messverfahren“ gemessen wird, bei dem keine Möglichkeit der Kontrolle mehr besteht, da die Verfahren genormt und daher fehlerfrei seien. Doch auch hier lohnt sich der genaue Blick des Rechtsanwalts, denn auch bei solchen Radarkontrollen bestehen selbstverständlich immer noch genügend Möglichkeiten, Fehler zu machen.

In jedem Fall sollte also die Beratung durch unsere Kanzlei erfolgen. Natürlich ist es in diesem Bereich sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, da die Kosten im Ordnungswidrigkeitverfahren oft über dem ausgesprochenen Bußgeld liegen. Auch wenn das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, das Verfahren einzustellen, erfolgt keine Kostenerstattung durch die Staatskasse. Wir beraten Sie, ob es sinnvoll ist, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Wir Vertreten Sie bei:

  • Trunkenheitsfahrten
  • unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung und Beleidigung
  • fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wir vertreten Sie in Owi-Sachen wie beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung

Kontaktdaten

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